Beiträge von Gerd1

    ich hatte schon Nachfragen und möchte deshalb folgendes mitteilen: Bis 50 m³ umbauten Raum sind Gewächshäuser im Land Brandenburg im Siedlungsgebiet genehmigungsfrei. Da es jedoch ca 120 m³ werden, benötige ich eine Baugenehmigung. Der amtliche Lageplan hierfür ist in Arbeit. Auf eine Statik kann wohl verzichtet werden.
    Die Wärmeschutzverordnung wird auch nicht greifen.
    Die Baugenehmigung dürfte keine Probleme bereiten, da das Grundstück die ausreichende Größe hat und die Abstandsflächen eingehalten werden.
    Gerd

    ich habe eine Schwimmbeckenabdeckung ersteigert, Größe 5,7x 11,0 m.
    Das Bild zeigt den alten Standort. Jetzt liegt die Konstrution bei mir auf dem Grundstück und soll über Winter aufbebaut werden. Über die einzelnen Schritte werde ich berichten und auch einige Bilder einstellen.
    Gerd

    Vielen Dank für die Geburtstagsgrüße. Ich habe mich sehr daber gefreut, zu mal ich ja eher zu den passiven Lesern im Forum gehöre. Zukünftig werde ich versuchen, etwas aktiver am Geschehen teilzunehmen.
    Nochmals Danke
    Gerd