Kumulierte Bestellung von thailändischen LH?

  • Hallo zusammen. Ich habe keine Neuigkeiten. Das heißt, niemand hat mir geschrieben, dass er sich mit den zuständigen deutschen Behörden in Verbindung gesetzt hat, um herauszufinden, wie man Kakteen legal aus Thailand einführen kann, in Übereinstimmung mit CITES und den phytosanitären Vorschriften. Vor Monaten habe ich versucht, die Seiten eines Bundesamtes zu übersetzen, aber es schien alles sehr kompliziert zu sein.

  • Für eine legale Einfuhr reicht es nicht aus, dass der thailändische Verkäufer ein CITES- und Pflanzengesundheitszeugnis ausstellen kann. Es muss vorab eine Art Einfuhrgenehmigung von den nationalen Behörden (in Ihrem Fall von Deutschland) eingeholt werden. Darüber hinaus gibt es meines Wissens für diejenigen, die keine gewerbliche Tätigkeit ausüben, auch Beschränkungen für die Anzahl der Pflanzen, die eingeführt werden können. Leider erweist sich das, was mir eine gute Idee zu sein schien, als nicht durchführbar.

  • Okay, das hört sich nach einer Aufgabe an.


    Ich werde in den nächsten Tagen versuchen mehr Informationen zu bekommen und dazu bei dem

    Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie dem Julius-Kühn-Institut - Bundesforschungsanstalt für Kulturpflanzen (JKI) anrufen.



    :cwm71:

  • Also ich habe jetzt vier oder fünf mal Lobivien aus Thailand gekauft ohne Probleme. Sie sind umgeleitet worden in ein anderes Land und sind dann entweder nach Deutschland oder direkt nach mir nach Dänemark gekommen!


    Mein Freund Torsten (den kennen sicher einige hier aus der AG) und ich kaufen da schon Jahre ohne Probleme mit dem Zoll. Die Thailobivien haben aber einen Nachteil. Alles unter 10 Grad ist sehr gefährlich. Mir sind einige eingegangen.



    LG aus den nasskalten schneebehaftenen Dänemark

  • sollte direkt nach Deutschland geliefert werden, so ist eine beiliegende Rechnung und ein Pflanzenschutzzeugnis erforderlich.

    Bei größeren Mengen sollte man sich vorab mit dem zuständigen Zollamt absprechen/nachfragen!

    Da wie bereits geschrieben, in einigen EU Ländern nicht so eifrig gefilzt wird, hat sich das als relativ einfache und 'sichere' Umwegroute erwiesen (kleine Sendungen via Frankreich und Österreich, mit falscher Inhaltsangabe, z.B. Dekorationsartikel).


    Ich bin jedoch der Meinung, daß inzwischen eine recht große Menge an diversen Thai-Lh von AG- Mitgliedern gepflegt werden, die ja auch meist massiv kindeln.

    Ich selbst habe sicherlich schon an die 100+ Ableger innerhalb der AG weitergegeben.


    Eine Handvoll davon sollte eigentlich ausreichend sein, um Kreuzungen mit unseren Eh., Lh., Chamaecereus , etc. zu tätigen.

    Kreuzungen von Thai-Lh x dto halte ich für weniger sinnvoll, da diese zwar die Panaschierung mitbringen, jedoch oft einen Mangel an Fülle und Form der Blüte aufweisen.

    Ein Anliegen meinerseits....( sicherlich auch im Interesse aller berufstätigen Hybridenfreunde):

    Bitte möglichst keine reinen Tagblüher zum Einkreuzen verwenden !

    Es gibt genügend Hybriden, welche dauerhaft geöffnete Blüten haben!!!

  • Vor allem mit "Zwischenstop" in Italien klappt der Versand aus Asien sehr häufig problemlos. In die Gegenrichtung wohl auch.


    Vielleicht zündet ihr einfach mal einen kleinen Testballon und teilt euch diese Kosten zudem - dann ist es für jeden schlimmstenfalls nur ein Minimalverlust.

    Hallo Tim, vielleicht spielst du darauf an, dass ich eine Sammelbestellung aus Italien organisieren könnte? Es wäre kein organisatorisches Problem, aber ich habe keine Lust, ein Risiko einzugehen. Die Tatsache, dass viele Menschen in Deutschland ohne Probleme Pflanzen aus Thailand kaufen oder gekauft haben, schließt nicht aus, dass es zu einer Kontrolle kommen kann. Das italienische Gesetz besagt Folgendes:


    "Gesetz Nr. 150 vom 7. Februar 1992


    Ahndung von Straftaten im Zusammenhang mit der Anwendung des am 3. März 1973 in Washington unterzeichneten Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, auf das im Gesetz Nr. 874 vom 19. Dezember 1975 Bezug genommen wird, und der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 und ihrer späteren Änderungen sowie der Vorschriften über die Vermarktung und den Besitz lebender Exemplare von Säugetieren und Reptilien, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit darstellen können, in Italien


    Artikel 1.

    1. Sofern die Tat kein schwerwiegenderes Verbrechen darstellt, wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu einem Jahr und einer Geldstrafe von 15 Millionen bis 150 Millionen Lire (= € 7.500,00 - € 75.000,00) bestraft, wer entgegen den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 und nachfolgenden Durchführungs- und Änderungsbestimmungen für Exemplare der in Anhang A derselben Verordnung und nachfolgenden Änderungen aufgeführten Arten

    (a) Exemplare ohne die erforderliche Bescheinigung oder Genehmigung oder mit einer ungültigen Bescheinigung oder Genehmigung gemäß Artikel 11 Absatz 2a der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 in der jeweils geltenden Fassung einführt, ausführt oder wiederausführt

    (b) die Anforderungen an die Sicherheit der Exemplare, die in einer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 in der später durchgeführten und geänderten Fassung und der Verordnung (EG) Nr. 939/97 der Kommission vom 26. Mai 1997 in der später geänderten Fassung erteilten Genehmigung oder Bescheinigung festgelegt sind, nicht einhält

    (c) die vorgenannten Exemplare in einer Weise verwendet, die nicht den Anforderungen der zusammen mit der Einfuhrgenehmigung erteilten oder nachträglich bescheinigten Genehmigung oder Bescheinigung entspricht

    d) Exemplare ohne die vorgeschriebene Genehmigung oder Bescheinigung, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 in der später durchgeführten und geänderten Fassung und der Verordnung (EG) Nr. 939/97 der Kommission vom 26. Mai 1997 in der später geänderten Fassung ausgestellt wurde, und im Falle der Ausfuhr oder Wiederausfuhr aus einem Drittland, das Vertragspartei des Washingtoner Artenschutzübereinkommens ist, oder ohne ausreichenden Nachweis ihres Vorhandenseins befördert oder die Durchfuhr, auch im Namen Dritter, veranlasst

    (e) der Handel mit künstlich vermehrten Pflanzen entgegen den

    die auf der Grundlage von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 in ihrer durchgeführten und geänderten Fassung und der Verordnung (EG) Nr. 939/97 der Kommission vom 26. Mai 1997 in ihrer geänderten Fassung festgelegten Anforderungen verletzt

    (f) Exemplare ohne die erforderlichen Unterlagen besitzt, zu Gewinnzwecken verwendet, kauft, verkauft, ausstellt oder zum Verkauf oder zu gewerblichen Zwecken vorrätig hält, zum Verkauf anbietet oder anderweitig über sie verfügt"...


  • Keineswegs. Ich spiele darauf an, dass viele Bestellungen von Aliexpress nach Europa über Italien laufen, außerdem gingen in der Vergangenheit Lithopsbestellungen aus Deutschland nach Korea, China, Japan vor der Reise ins Zielland auch erst nach Italien. An Dich habe ich dabei gar nicht gedacht, aber gute Idee! :)

  • sollte direkt nach Deutschland geliefert werden, so ist eine beiliegende Rechnung und ein Pflanzenschutzzeugnis erforderlich.

    Bei größeren Mengen sollte man sich vorab mit dem zuständigen Zollamt absprechen/nachfragen!

    Hallo Christian,


    Woher haben Sie diese Informationen? Soweit ich weiß, reichen für alle Arten in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (alle Kakteen mit einigen Ausnahmen) eine Rechnung und ein Pflanzengesundheitszeugnis nicht aus. Dies sollte in allen EU-Ländern gelten: Vor dem Kauf muss eine Einfuhrgenehmigung bei den Behörden des eigenen Landes eingeholt werden, und nach dem Kauf muss der Verkäufer eine Bescheinigung der Behörde seines Landes beifügen, die bestätigt, dass die Pflanzen aus zugelassenem Anbau stammen.

  • Massimo, ich glaube nicht, dass Tim dich damit angesprochen hat. Ich würde eher Christian Halbauers Vorschlag so verstehen: Diejenigen, die Thai-Hybriden-Kindel abgeben könnten und wollen, die sollten mal eine Liste machen (wahrscheinlich geht das erst, wenn die Pflanzen nach der Winterruhe inspiziert werden können). Ich habe z. B. auch Thais mit Kindeln. Natürlich sollte man auch bereit sein, an die, die diese LHs für nicht wenig Geld eingeführt haben, einen Betrag in deren Kakteenkasse zu bezahlen. Wie dem auch sei. Am Anfang genügen einige wenige Thais, um zu züchten. Im Laufe der Zeit werden dann immer mehr Kindel getauscht.

  • Massimo, ich glaube nicht, dass Tim dich damit angesprochen hat. Ich würde eher Christian Halbauers Vorschlag so verstehen: Diejenigen, die Thai-Hybriden-Kindel abgeben könnten und wollen, die sollten mal eine Liste machen (wahrscheinlich geht das erst, wenn die Pflanzen nach der Winterruhe inspiziert werden können). Ich habe z. B. auch Thais mit Kindeln. Natürlich sollte man auch bereit sein, an die, die diese LHs für nicht wenig Geld eingeführt haben, einen Betrag in deren Kakteenkasse zu bezahlen. Wie dem auch sei. Am Anfang genügen einige wenige Thais, um zu züchten. Im Laufe der Zeit werden dann immer mehr Kindel getauscht.

    Hallo Sabine,

    da ich Tim und seine goliardisch Seite inzwischen recht ( :) ) gut kenne, hatte ich seine Anspielung auf den "Zwischenstop" in Italien als verschlüsselte Botschaft an mich interpretiert. Schließlich war ich es, der die Idee einer Kumulierte Bestellung von Lobivia aus Thailand ins Spiel gebracht hatte, so dass es plausibel war, dass er sich auf mich bezog.

    Stattdessen schrieb er dann, dass er gar nicht daran gedacht habe. Also ja, ich hatte seine Worte falsch interpretiert.

  • Hallo Tim,


    So hat der Übersetzer "goliardico" aus dem Italienischen übersetzt. Vielleicht gibt es für dieses Wort keine wörtliche Übersetzung im Deutschen. Ich habe es im Sinne von spielerisch, gewagt, respektlos, kühn verwendet. Jetzt hoffe ich, dass diese Wörter richtig übersetzt werden: Sie haben im Italienischen keine negative Bedeutung. 🙂👍

    :?:

    Ist es unmoralisch? Tut es weh? Macht es dick? Riecht es seltsam? Oder sogar alles? :cwm12:


    Vermutlich heisst es sowas wie "frech", "ironisch", "vorlaut" - oder sogar alles... :todlach: