generelle Frage über rechtliche Bedenken bei Namensgebung

  • Ich habe doch vor meine neue Hildewintera mit dem Namen "David Bowie"
    zu verewigen. Eine Bekannte von mir hat mich darauf aufmerksam gemacht
    ob es da nicht evtl. Markenschutz :psb22: für den Namen gibt und es evtl. zu
    Problemen kommen kann? Wo mache ich mich da schlau bzw. wer hat hier
    konkrete Tipps auf was man achten muss, bitte um Hilfe! Danke Euch :psb20:

    Avatarbild zeigt die "geilste" Selektion aus der Kreuzung L.ferox x pampana bei den Hofers die "Feuergöttin Chensit" :cwm69: (Bild stammt von Manfred aus Dessau)

  • ...ja, ich denke, ich wäre wohl auf der sicheren Seite wenn ich eine eigene
    Serie fahre. Hab ja schon einiges mit "Chiemgau". Mir ist der Name einfach
    spontan eingefallen, weil ich die Blüte so knallig und schrill finde, und das
    entsprach prompt "David Bowie", den ich sehr verehre (habe :cwm57:)-
    ich überleg nach etwas anderem, danke für den Tipp.....übrigens Guten
    Morgen Frühaufsteher..bin heut auch schon um 3.00h auf
    :cwm69:

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  • Hallo Michi,
    Ingo Bartels hat doch einige Hybriden nach berühmten/bekannten Personen benannt und es gibt z.B. die Tina Turner (von Eder/Raithel).
    Vielleicht fragst du bei ihnen mal nach wo sie sich schlau gemacht haben.
    Wäre toll, wenn du die Infos dann hier weiter geben könntest, weil das sicher noch mehr Leute interessiert (einschl. mir). ;-)

  • Ich bin mir relativ sicher, dass die Verwendung eingetragene Markennamen und Namen lebender Personen nur nach Rücksprache mit dem Namensträger erfolgen darf. Tina Turner ist also mit großer Wahrscheinlichkeit nicht ok. Da wir jedoch nicht kommerziell unterwegs sind, wird es vermutlich keine Klagen geben.
    Gruß Bernhard

  • Schon wieder icke.


    Weil ich neulich drüber gestolpert bin und es auch eine Hybride ist:


    https://de.wikipedia.org/wiki/…ose_%28Tantau_1996%29.jpg


    Ich kann mir schwer vorstellen, dass man bei Herrn Doktor nachgefragt hat, ob man eine Hybride nach ihm benennen darf. Aber meine Vorstellungskraft ist da völlig unerheblich. Es gibt doch bestimmt 'nen Rosenzüchterverband (AG Teehybriden??? :D), vielleicht könnte da man mehr Informationen über Rechtliches bekommen.


    P.S. Herrn Bowie könnte man mit einem Kind von Schmetterling und Biene Maya beglücken, idealerweise mit einem bunten Bubi. Vielleicht wirds dann noch farbiger...



    doppel P.S. Gerade heute hätte man gar nicht früh aufstehen brauchen, wo doch der Tag der längste des Jahres ist. Auf einen guten Sommer!!


    :cool:


  • http://www.rosen-tantau.com/un…osen/118/helmut-kohl-rose

  • gute Tipps...mal schaun- aber knallig ist die auch so, da brauch ich nix
    mehr reinkreuzen, hab nix vergleichbares hier, drum- bei mir bekommen
    wikrlich nur ausnahmsweise Pflanzen Namen, wenns wirklich was besonderes
    ist- wie eben hier. Die Chiemgau-Serie hatte ich auch schon im Kopf, dann
    hat man eigentlich gleich einen Bezug wos herkommt, zwar etwas einfältig
    aber praktisch. Sie Humke z.B......oder Paetz (der hat ja jedem Unkraut
    seinen Namen aufs Auge gedruckt)- sowas nervt dann schon, besonders
    wenn man überhaupt keinen Überblick über Qualität und Menge hat....

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  • Hallo Leute, also bei Namen lebender Persönlichkeit sind vor allem die Namensrechte betroffen. Ich glaube nicht dass es in dem Moment ein rechtliches Problem ist einen Kaktus nach einer Person des öffentlichen Lebens zu benennen. Natürlich nur so lange das nicht negativ behaftet ist, zum Beispiel wenn man einen Scheißkäfer nach Paris Hilton benennt um sich damit über sie lächerlich zu machen. Nur mal als Beispiel.


    Und selbst wenn bei einer Kakteentaufe die Namensrechte von Persönlichkeiten betroffen sind glaube ich nicht dass da jemand dagegen vorgehen wird. Es können ja auch immer nur die Namensträger selbst dagegen vorgehen oder seine Erben. Und da es da ja nicht so viel Geld zu verdienen gibt sehe ich das eher weniger kritisch. Auf so Seiten wie eBay könnte es da aber auch Probleme geben. Der Fall mit dem Beispiel David Bowie berührt hauptsächlich das Namensrecht, während eine Hybride mit dem Namen QUEEN dann schon Markenrechtliche Probleme machen kann. Aber die Eintragung gilt dann oft nur in den Kateogorien in denen die Marke Anwendung findet (Beim Beispiel QUEEN zb. CDS und Fanartikel). Es ist möglich dass auch trotz Markeneintragung der Begriff in anderen Branchen zb. GARTEN nicht geschützt ist. Aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe und auf eBay würde Deine Auktion eventuell gelöscht.


    Womit wir zum Markenrecht kommen. Es ist möglich zum Beispiel auch Marken anzumelden. Diese unterscheiden sich grundlegend vom Namensrecht. Anders als bei DAVID BOWIE, geht es hier um Firmennamen, Marken oder sonstige Wortschöpfungen. Es gibt zb. eine Firma mit dem Namen BOWIE die Messer herstellt. Und wenn Du jetzt unter dem Namen auch Messer anbietest bekommst Du mächtig Motze vom Anwalt. Denn Firmennamen sind markenrechtschlich schützbar.
    Andere Markennamen sind zb. Tschibo, Nutella, Adidas, etc. Sowas ist schützbar und das Benennen von Hybriden unter solchen Markennamen ist risikoreich und da würde ich absolut von abraten. Auf kurz oder lang gibt das Stress weil viele Seiten per Automatik zb. die Auktionen löschen oder Leute abmahnen lassen. Auf vieles kann man eine Marke anmelden...ob sie danach aber vor Gericht Bestand hat ist ein anderes Thema.


    Soweit ich weiß sind Namen von Personen aber von der Markenanmeldung ausgenommen, das heißt Du kannst da jetzt nicht einfach ne Marke auf einen Namen anmelden, da Du ja den Namen unter Umständen nicht alleine trägst. WENN die Eintragung erlaubt wird dann nur in sehr kleinen Gruppen (zb. Wasserfilter BRITTA) Das ist absolut keine Rechtsberatung und ich bin nicht 100% sicher, aber soweit ich weiß können Marken auf Namen nur in absoluten Ausnahmefällen angemeldet werden. Wichtig sind hierbei auch nur die Wortmarken, denn bei Bildmarken und Kombinierte Marken sind meistens nur die Designs geschützt. Bestimmte Begriffe sind außerdem nur in bestimmten Kategorien geschützt, zum Beispiel PUMA bei Sportartikel. Aber einen Artikel über Pumas im Regenwald zu schreiben ist grundsätzlich noch keine Markenrechtsverletzung. Außer Ihr verkauft auf der Seite dann auch noch Sportschuhe oder sowas.


    Also wie gesagt, im Zweifel oder bei Problemen immer mal mit einem Markenrechtsanwalt reden aber ich persönlich sehe da kein Problem. Generische Begriffe sind zum Beispiel auch sehr schwer zu schützen und alles was eine beschreibende Eigenschaft hat (Autos, Briefe, Virtual reality, etc) kann zwar in bestimmten Kategorien als Marke angemeldet werden aber solche Marken sind so schwach und angreifbar dass es schwer wäre den Anspruch da geltend zu machen. Deswegen hat die Seite Neu.de auch Probleme bekommen als sie sich Neu.eu einklagen wollten. Der Begriff ist generisch. Es gibt eine Markensuchmaschine des deutschen Patentamts in der Du suchen kannst. Außerdem gibt es ein paar europäische:


    https://register.dpma.de/DPMAr…/marke/einsteiger?lang=de
    (Bei Wiedergabe der Marke kommt der Markenname rein)


    https://www.tmdn.org/tmview/welcome
    Hier musst Du am Anfang tm: BEISPIELMARKE schreiben und dann werden alle Marken angezeigt die den Begriff enthalten.

  • aha- gut zu wissen- ich hatte ohnehin vor die HW eben nur David B. zu nennen
    um eben evtl. rechtlichen Stänkereien aus dem Weg zu gehen...merci für den
    Hinweis!

    Avatarbild zeigt die "geilste" Selektion aus der Kreuzung L.ferox x pampana bei den Hofers die "Feuergöttin Chensit" :cwm69: (Bild stammt von Manfred aus Dessau)