• Ich frag das mal so in den Raum ... Ich kaufe mir 2 Hybriden ähmmm z.b. EH "Maas" und EH "Konstanze" und kreute die beiden. Darf ich mir jetzt einen neuen Namen für diese Nachkommen aussuchen und damit auch weiterzüchten oder gibt es da irgendwelche Rechte des Vorbesitzers ? Und ab wann darf man den Überhaupt "Züchter" sein/werden ?


    Vielen Dank schon mal im voraus...

  • Hallo Mike,


    ich sag das jetzt mal mit meinen unfachmännischen Worten:


    Züchter darf jeder sein, da gibt es keine Züchterpolizei, die das verbietet.
    Du darfst natürlich deinen Nachkommen (also den Kakteen) einen Namen geben. Das wird häufig gemacht, deshalb hat man auch eine Namensflut.


    So, dass ist der allgemeine Teil.


    Besser ist es, Mitglied in der Echinopsis-Hybriden AG zu werden. Das Anliegen der AG kannst du ja auf der Homepage nachlesen (Link unter Hybriden Homepages).
    Dann kannst du, wenn es dir Ernst ist mit dem Züchten, auch nur hobbymäßig, direkt und unmittelbar ein Züchterkürzel beantragen. Das kannst du dir selbst ausdenken und wenn es noch frei ist, wird es dir auch zugestanden.


    Als Züchter in der Hybriden AG verpflichtest Du Dich dann allerdings, eine ganz besondere Sorgfalt bei der Dokumentation Deiner Nachzuchten an den Tag zu legen. Es gibt genaue Regeln, wie die Kreuzungen zu bezeichnen sind. Mit diesen Bezeichnungen ist später jede einzelne Hybride zurückzuverfolgen (sofern du am heimischen PC oder in einer simplen Kladde die Daten vernünftig pflegst.)


    Zurück zur Namensgebung. Auch da gibt es innerhalb der AG natürlich ganz spezielle Kriterien. Nicht jeder Sämling darf gleich einen Namen beanspruchen. Nur ganz besondere Pflanzen mit herausragenden Blüten und anderen Merkmalen dürfen mit einem Namen benannt werden. Dies muß dann zu gegebener Zeit beantragt werden. Dazu gibt es Vorlagen. Schließlich soll diese spezielle Pflanze dann später mal das Prädikat bekommen, eine Züchtung innerhalb der engen Kriterien der Hybriden AG zu sein.


    Wenn du nun kein Freund von Arbeitsgemeinschaften bist und dich dazu nicht entschließen kannst, kannst du deine Schönblüher natürlich trotzdem Winny, Wuffy oder Schnuff oder wie auch immer nennen. Aber sie werden nie die Anerkennung der AG bekommen, du bist nicht davor gefeit, dass jemand anderes diese Namen auch benutzt und letztendlich bist Du im Heer der 0-8-15-Züchter einer unter vielen. Um das jetzt mal ganz salopp auszudrücken. Daneben gibt es natürlich dennoch einige Züchter, die sich auch abseits der AG einen Namen in der Szene gemacht haben, die eben ihre eigene Zuchtlinie durchziehen, ohne sich an die Kriterien der AG zu halten. Wie gesagt, keine Züchterpolizei, aber durch die Mitgliedschaft in der AG profitiert man von vielen guten Dingen, die ich hier nicht alle aufzählen möchte. Übrigens gibt es innerhalb der AG auch viele Mitglieder, die KEIN Züchterkürzel haben. Auch das ist also möglich. So bekommt man trotzdem das schöne Hybridenjournal und ist auf dem Laufenden, kann an den Hauptversammlungen teilnehmen etc.

  • Hallo Revenger, also soweit ich da informiert bin gibt es was die Benennung, Verkauf oder Weiterzucht von Nachkommen angeht da keinerlei Probleme. Der Sorten und Markenschutz bei Pflanzen ist eh anders strukturiert also das bei zb. Musik und Filmen der Fall ist.

    Rechtlich wird bei Pflanzen unterschieden in
    1. Sortenschutz
    2. Markenschutz

    Sortenschutz wäre zum Beispiel wenn ein Züchter eine spezielle Züchtung schützen lassen würde. Das heißt zb. die Pflanze mit zb dem Namen "Maas 8" wäre jetzt sortenrechtlich geschützt. Dann ist es anderen Züchtern untersagt Pflanzen der Sorte Maas 8 herzustellen (lol), zu vermehren, ein -und auszuführen oder zu verkaufen. Was die Nachkommen angeht wäre das in der Tat eine Grauzone und da müsste man mal genauer nach Urteilen sehen. Ich denke aber nicht dass sich der Sortenschutz auf gemischterbige Nachkommen vererbt. Also wenn Du jetzt Maas 8 mit einer ungeschützten Sorte kreuzen würdest entsteht ja eine Neue. Soweit zum Sortenschutz. Mir ist nicht bekannt dass eine bestimmte Kakteenhybride von einem deutschen Züchter geschützt worden ist, also das ist echt die absolute Ausnahme. Sortenschutz trifft man eher bei Orchideen, Rosen oder Hortensien an. Bei Kakteen wärs aber auch denkbar.

    Markenschutz schützt nur Bild oder Wortmarken. Da eine Bildmarke, zb. ein Logo ja nix mit den Kakteen selbst zu tun hat bleibt da nur noch die Bezeichnung. Und eine Bezeichnung kann man sich durchaus schützen lassen. So könnte man zb. den Begriff Maas in Verbindung mit den Kakteen schützen lassen. Dies wäre aber auch wahrscheinlich eher angreifbar, weil man die Marke sofort umgehen könnte wenn man die Kakteen anders nennt. Macht bei Züchtungen kaum Sinn.

    Soweit das rechtliche. Was die AG angeht kannst Du da auch die Nachkommen nennen wie Du willst denn es entsteht ja bei jeder Kreuzung etwas neues.

  • Wow !!! Vielen dank Euch 2´en für die ausführliche Antwort. Jetzt weiß ich wenigstens das es da keinerlei Probleme geben kann, und die AG werd ich mir sicherlich auch überlegen :psb20::cwm71:

  • Ich zitiere mal:

    Quelle: HP der AG Echinopsishybriden